Alte Zahnzusatz-versicherung: Wann lohnt sich ein Wechsel?

„Ich habe doch schon eine Zahnzusatzversicherung.“ Diesen Satz höre ich häufig. Doch gerade bei Verträgen, die schon viele Jahre bestehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungen.

Der Markt für Zahnzusatzversicherungen hat sich stark weiterentwickelt. Leistungen, die heute bei guten Tarifen selbstverständlich erscheinen, waren in älteren Verträgen teilweise gar nicht oder nur eingeschränkt enthalten.

 
 

1. Was leistet mein alter Vertrag überhaupt?

Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate und Erstattungshöhen überprüfen.

 

2. Hat mein Tarif eine Innovationsgarantie?

Moderne Tarife können Regelungen enthalten, durch die zukünftige Leistungsverbesserungen unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

 
 

3. Brauche ich die anderen Zusatzleistungen überhaupt?

Manchmal steckt der Zahnschutz in einem größeren Zusatzpaket. Ein spezialisierter Zahntarif kann je nach Bedarf sinnvoller sein.

 

4. Risikobeitrag oder Alterungsrückstellungen?

Es gibt unterschiedliche Beitragsmodelle. Alterungsrückstellungen können die altersbedingte Beitragsentwicklung glätten – sie bedeuten allerdings nicht, dass der Beitrag garantiert dauerhaft gleich bleibt.

 

5. Nicht vorschnell kündigen!

Das ist für mich der wichtigste Punkt: Sind bereits Zähne beschädigt, fehlen Zähne oder wurden Behandlungen angeraten oder begonnen, kann ein neuer Versicherer diese Leistungen ausschließen oder den Antrag anders bewerten.

 

Fazit: Ein alter Vertrag ist nicht automatisch schlecht

… und ein neuer Tarif nicht automatisch besser. Aber nach vielen Jahren einmal zu überprüfen, ob Leistung und Beitrag noch zum eigenen Bedarf passen, halte ich für absolut sinnvoll.

 
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Millionenverluste bei Krankenkassen: Wie kann so etwas mit Beitragsgeldern passieren?

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Alterungsrückstellungen vs. Risikobeiträge: Welches Modell für Ihre Zahnzusatzversicherung das richtige ist